Heute wissen nur noch wenige, dass Karin Hübner in den 1960er-Jahren ein hochgelobter Star war. Die Schauspielerin spielte im ersten dauerhaft erfolgreichen Musical in Deutschland, „My Fair Lady“, die proletarische Blumenverkäuferin Eliza Doolittle – in mehr als 800 Vorstellungen am Kurfürstendamm in Berlin und auf Gastspielen in anderen Städten. Der Erfolg übertraf selbst kühnste Erwartungen. Ohne eine speziell darauf ausgerichtete Gesangsausbildung, wie sie ihre amerikanischen Kolleginnen hatten, galt sie zeitweise als das deutsche Pendant zu Julie Andrews. Ein Ausnahmetalent.
Die Schallplattenauskopplung ihrer My-Fair-Lady-Interpretation ist bis heute die meistverkaufte Musical-LP/CD in Deutschland – ein unfassbarer Erfolg. Zugleich sollte es ihr letzter wirklich großer Erfolg bleiben.
Eine deutsche Julie Andrews wurde Karin Hübner dennoch nicht. Dafür war sie zu sehr deutsche Theaterschauspielerin. Sie spielte gern Brecht, überzeugte vor allem als ambivalente, gebrochene und vielschichtige Frauengestalt.
Für Krimifans ist 1969 ein Schlüsseljahr: Karin Hübner übernahm in gleich drei Krimis große und bemerkenswerte Rollen. „Hotel Royal“, ein prominent besetzter Fernsehkrimi unter der Regie von Wolfgang Becker, empfahl sie endgültig für das Genre. In Alfred Vohrers letztem Edgar-Wallace-Film „Der Mann mit dem Glasauge“ erhielt sie eine hervorragende Schlüsselrolle als zerrissene, vom Leben gezeichnete Frau. Hier wird bereits deutlich, dass sie für weitaus problematischere Figuren prädestiniert war als für das beliebte Blumenmädchen.
Den Höhepunkt bildete jedoch „Sieben Tage Frist“, ebenfalls von Alfred Vohrer, in dem sie als verbitterte Hausmeistergattin zwischen unbefriedigter Lust, Frustration, Zynismus und Schmerz ihre wohl beste Krimirolle spielte. Leider blieb diese Leistung weitgehend unbeachtet; der Fokus der Kritik lag inzwischen fast ausschließlich auf dem Neuen Deutschen Film. Für Vohrers spätere Simmel-Filme wäre Karin Hübner als Charakterdarstellerin hervorragend geeignet gewesen, doch diese Rollen gingen in der Folge vor allem an Judy Winter und Doris Kunstmann. Auch in der Reihe „Der Kommissar“ hätte es zahlreiche passende Rollen für die herbe Schauspielerin mit der harten Stimme gegeben – sie tauchte dort jedoch nie auf. Lediglich im Durbridge-Dreiteiler „Das Messer“ (1971) und in einem „Tatort“ war sie noch zu sehen. Dann war es vorbei.
Am Theater erhielt sie zunehmend schlechte Kritiken – zu fest war sie abgestempelt als Blumenmädchen aus dem Musical.
Ihre drei Ehen – mit Regisseur Peter Beauvais, Schauspieler Günther Pfitzmann und Schauspieler sowie späterem Derrick-Komponisten Frank Duval – scheiterten. Duval hatte übrigens ebenfalls in „My Fair Lady“ auf der Bühne gestanden, als Alternative zu Rex Gildo. Der Name „Duval“ taucht nicht zufällig auch in „Der Mann mit dem Glasauge“ auf.
Ab Mitte der 1970er-Jahre wurden die Rollen seltener, private Enttäuschungen häuften sich. Immer häufiger kam Alkohol ins Spiel. 1982 war Karin Hübner ihren Figuren aus dem Jahr 1969 erschreckend nahe. Betrunken und voller Zynismus wollte sie ihrem Leben ein Ende setzen und legte Feuer in ihrer Wohnung im fünften Stock eines Münchner Hauses. Der Brand konnte gelöscht werden, sie selbst wurde glücklicherweise gerettet. Doch der Vorfall führte wegen vorsätzlicher Brandstiftung zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe.
Die Zeit im Gefängnis nutzte sie, um über einen Neuanfang nachzudenken – und tatsächlich wagte sie einen letzten Versuch: Sie arbeitete als Regisseurin. Doch auch dieser Weg scheiterte, die Reaktionen waren vernichtend. 1987 erklärte Karin Hübner endgültig ihren Rückzug von der Bühne.
2006 starb sie verarmt in einem Münchner Altenheim.
Verfasser: Hans-Jürgen Osmers I Sämtliche Texte unterliegen dem Urheberrecht und dürfen ohne Zustimmung und Quellenangabe nicht anderweitig verwendet werden.